Wenn man einen Arbeitsvertrag abschließt, nur aus dem Grunde weil man bei Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein möchte, hat dies keine Gültigkeit. Die geht aus einem Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt hervor.
Alles über Krankenversicherungen finden Sie hier, unter dieser Nummer: 0152 05187808
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